Versäumter Unterricht in der Oberstufe: neues Verfahren

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nach § 7 Abs.2 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe muss der Grund für versäumten Unterricht von den Eltern oder volljährigen Schülern spätestens am dritten Versäumnistag der Schule schriftlich mitgeteilt werden. In der gen. Vorschrift ist auch das Recht der Schule genannt, sich Versäumnisgründe durch ein ärztliches Attest nachweisen zu lassen. Dies gilt – so bisher und weiterhin gehandhabt - regelmäßig dann, wenn schriftliche Leistungsnachweise in der Oberstufe versäumt wurden.

Ab dem 01.12.2007 wird in der Oberstufe unserer Schule ein neues Verfahren zum Umgang mit versäumtem Unterricht erprobt, über das auf der letzten Gesamtkonferenz am 23.11. informiert wurde. Ab dem zweiten Halbjahr ist dieses neue Verfahren verbindlich.

In Zukunft sollen drei Fallgruppen unterschieden werden:

a) Versäumnis, das im Vorhinein nicht bekannt sein konnte (wie Erkrankung):

schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen auf Formblatt (linke Spalte) unter Nennung des Grundes.

b) Versäumnis von schriftlichen Leistungsnachweisen, das im Vorhinein nicht bekannt sein konnte:

schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen auf Formblatt (linke Spalte) unter Nennung des Grundes sowie ärztliches Attest.

c) Versäumnis, für das im Vorhinein Befreiung vom Unterricht beantragt werden kann:

(auf Formblatt, rechte Spalte; bis zu zwei Tagen beim Tutor, darüber hinaus beim Schulleiter).

Das Formblatt, mit dem ein Versäumnis entschuldigt werden bzw. Unterrichtsbefreiung erteilt werden kann, können Sie sich hier [ PDF ] herunterladen und dann ausdrucken.

Nachdem Lehrkräften die Entschuldigung vorgelegt wurde, sie auf dem Formblatt durch Handzeichen (Hz.) ihre Kenntnisnahme vermerkt und sie diese in ihren Unterlagen notiert haben, erhalten die Schülerinnen und Schüler das Formblatt zurück und bewahren es für Rückfragen auf. Die Aufbewahrung soll in Zukunft Pflicht der Schülerinnen und Schüler, nicht mehr der Tutoren sein.

Ich erwarte, dass sich durch das neue Verfahren in Zukunft ein verbindlicherer Umgang mit versäumtem Unterricht einstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Schönberger, Studienleiter