
Weil das Grundgesetz die oberste Richtlinie alles staatlichen Handelns ist, existiert eine eigene Institution, die darüber wacht, dass sich alle an die Verfassung halten: Das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht trägt viele wichtige Aufgaben. Als das Gericht aller Gerichte kann es jede Entscheidung eines Gerichts überprüfen und sogar aufheben. Seine Entscheidung ist für alle verbindlich. Als höchstes Gericht des Bundes ist es gleichrangig mit Bundestag und Bundesregierung.
Das Bundesverfassungsgericht behütet das Grundgesetz und kontrolliert, ob die Normen anderer Gesetze verfassungswidrig sind (=Normenkontrollverfahren). Auch interpretiert es die verschiedenen Artikel des Grundgesetzes und sorgt dafür, dass sich die Auslegung mit der Gesellschaft verändert.
Darüber hinaus nimmt es auch Verfassungsbeschwerden an. Das heißt, wer auch immer sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt, kann an das Bundesverfassungsgericht schreiben. Seit seiner Gründung im September 1949 sind über 131 000 Beschwerden (Stand 2001) eingegangen, doch nur 3628 (2,5 %) all dieser waren erfolgreich. Missbraucht man übrigens diesen Dienst, muss man mit 2600€ Buße rechnen.

Der Sitz der zwei Senaten mit je acht Richtern liegt in Karlsruhe. Die Richter werden vom Bundestag und Bundesrat gewählt und ihre Amtsdauer beträgt zwölf Jahre, maximal bis zum 68. Lebensjahr. Danach ist eine Wiederwahl nicht mehr zulässig.

Prof. Hans Vorländer, Politikwissenschaftler an der Universität Dresden, erläutert in der
Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 17. 4. 2001 die Autorität des Bundesverfassungsgerichts:
"Es ist eine stille Revolution, die in den letzten fünfzig Jahren stattgefunden hat: Nicht auf
die Verfassung, sondern auf das Verfassungsgericht kommt es an. Das Bundesverfassungsgericht hat
eine Stellung im politischen System der Bundesrepublik Deutschland gewinnen können, die so wohl
kaum beabsichtigt und bestimmt nicht absehbar war. (...) Die weite Kompetenzausstattung, vor
allem die Befugnis zur Normenkontrolle und die Einführung der individuellen Verfassungsbeschwerde,
hat dem Verfassungsgericht eine Bedeutung im politischen Alltag der Bundesrepublik Deutschland
gegeben, die der anderer Verfassungsorgane nicht nachsteht. (...)
Bedenkt man zudem, dass die grundlegende, verfassungsauslegende wie verfassungsfortbildende
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht nunmehr [über] hundert Bände umfasst, dann liegt der
gleichermaßen beeindruckende wie beunruhigende Schluss nahe (...). Die Rechtsprechung des
Verfassungsgericht bestimmt, was die Verfassung ist (...)."