Der 2. Weltkrieg war beendet und Deutschland durch die Alliierten besiegt. Nun teilten die vier Großmächte sich die Besetzung des Landes: Frankreich, USA, Großbritannien und Russland. Doch konnten sich diese nicht einigen, was denn nun mit Deutschland passieren sollte. Seit 1945 war ein vierzoniger Nachkriegsstaat bestrebt worden, doch 1948 hatten die Amerikaner und Briten vor, einen Staat aus den drei westlichen Zonen zu errichten.
Als die Amerikaner und Briten den Franzosen am 23. Februar 1948 ihr Konzept vorstellten, waren diese überzeugt, sorgten sich allerdings um die Sicherheit dieses Planes. Um Frankreich zufriedenzustellen, wurde eine internationale Kontrolle im Ruhrgebiet in das Konzept eingefügt.
Am 7. Juni 1948 wird es unter dem Namen "Londoner Empfehlungen" vorgestellt, doch niemand war so recht zufrieden damit. Noch unzufriedener war Konrad Adenauer aus der CDU, der meinte, dass die Ruhrkontrolle die Deutschen um Wirtschaft und Außenhandel beraube.
Am 1. Juli 1948 bekamen die deutschen Länderchefs Anweisungen von den Alliierten in Form der Frankfurter Dokumente.
Das erste Dokument besagte, dass bis zum 1. September eine Ausarbeitung einer demokratischen
Verfassung erfolgen sollte.
Das zweite empfohl eine Neugliederung der deutschen Länder.
Das dritte vermittelte den Deutschen den Besatzungsstatus und machte ihnen klar, wie eng ihr
Spielraum war.
Die Ministerpräsidenten begaben sich auf Kompromisssuche. Zwar klang das Angebot einer Neugründung des Staates mit den drei Westzonen verlockend, doch sie wollten auch die von der Sowjetunion besetzte Zone miteinbeziehen und daher missfiel ihnen der Verlust einer nationalen Einheit. Am 26. Juli sollten die Militärgouverneure die Antwort der Deutschen erfahren und diese teilten ihnen ihren Wunsch mit. Anfangs stießen sie auf Ablehnung und ein Scheitern ihrer Ziele schien unausweichlich. Doch durch geschicktes Verhandeln gab General Koenig schließlich das Einverständnis zur Errichtung einer Bundesrepublik.
In September 1949 tritt der erste deutsche Nachkriegsstaat ins Leben, doch zunächst mussten die 11 Länderparlamente ein gleichlautendes Gesetz beschließen. Also erarbeiteten je ein Vertreter der 11 Länder und mehrere andere Personen wie Rechtsgelehrte, Politiker und Verwaltungsfachleute im Herrenchiemseer Verfassungskonvent auf der Herreninsel im Chiemsee ein Grundgesetz-Entwurf.
Diese Erarbeitung der Richtlinien für ein Grundgesetz dauerte vom 10. August bis zum 23. August an. Eine Woche später erfolgte die Übergabe an den Parlamentarischen Rat: 149 Artikel plus ein Kommentar mit Einzelerläuterungen zu bestimmten Artikeln, insgesamt 95 Druckseiten, waren entstanden.