Im Februar 1949 war das Grundgesetz im Wesentlichen fertig, doch einige seiner Bestimmungen missfielen den Alliierten, von denen die Genehmigung abhing, noch immer.
Ende April einigten sich schließlich der Parlamentarische Rat mit den Militärsgouverneuren. Die Genehmigung erfolgte am 12. Mai. Nur die Bayern waren mit dem Grundgesetz nicht zufrieden. Nach einer siebzehnstündigen Debatte entschied sich die Mehrheit gegen das Grundgesetz. Das war keinesfalls so, weil die Bayern antidemokratisch waren, nein, sie wollten lediglich ihre föderalistischen Vorbehalte zum Ausdruck bringen.
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz feierlich verkündet und einen Tag später trat es in Kraft, doch noch existierte keine Bundesrepublik, aber überall wurde fleißig daran gearbeitet.
Die Besatzung wurde dazu noch umgebaut: Statt den Militärsgouverneuren wachte nun die Alliierte Hohe Kommission, die in Petersberg residierte, über das Geschehen. Ihr Ziel war, dass die Bundesrepublik auf dem gewünschten Weg der Alliierten bliebe. Sie löste sich erst im Mai 1955 auf.