Die Präambel

Die Präambel, also der Vorspruch, ist ein Bestandteil des Grundgesetzes. Sie ist nicht nur eine politische Bekenntnis, sondern besitzt auch einen rechtlichen Gehalt. Außerdem ist er für die Auslegung verschiedener Bestimmungen des Grundgesetzes von Bedeutung.

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Die Bedeutung dieser Präambel:

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...

Dies ist das Invocatio der Präambel, also die Aufrufung Gottes.

...von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen...

Hier wird das Ziel der Bundesrepublik Deutschland verdeutlicht: das Streben nach einem vereinten Europa (und damit ist nicht nur Westeuropa gemeint), in dem Deutschland ein gleichberechtigtes Mitglied ist und dem Dienen des Friedens. Es schließt zwar Gewaltpolitik aus, bedeutet aber kein Verzicht auf nationale Ziele.

...hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Dieser Passus sagt aus, dass das Grundgesetz nicht aus dem Bündnis der Länder, sondern aus der verfassungsgebenden Gewalt des Deutschen Volkes entstanden ist. Das Volk als Verfassungsgeber zu nennen ist allerdings nicht wörtlich zu nehmen, da das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat beschlossen worden ist, dem vom Volke keine verfassungsgebende Gewalt übertragen worden war.

Die Deutschen in den Ländern ... haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.

Hier wird zum Ausdruck gebracht, dass Deutschland keine Ansprüche mehr auf die deutschen Ostgebiete jenseits der Oder/Neiße-Linie erheben will. Das Wiedervereinigungsgebot nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 wird zurückgenommen und durch dem Beitritt der DDR für erfüllt und erledigt erklärt. Der Satzteil "in freier Selbstbestimmung" beschönigt allerdings die zu der Zeit schwierige politische Lage.

Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Der Sinn dieses Satzes ist unklar. Prinzipiell gilt: Das Grundgesetz ist eine Verfassung und somit gültig in der gesamten Bundesrepublik Deutschland und auch für die in diesem weilenden Ausländer. Der Schlusssatz bringt also nur eine Selbstverständlichkeit zum Ausdruck.