Das Prinzip der Menschenrechte ist nicht so jung, wie wir glauben. Schon im 12. Jahrhundert
existierten sie, wenn vielleicht auch nicht so ausgeprägt wie heutzutage. In diesem Teil der
Homepage wollen wir eine Zeitreise begehen und uns die Entwicklung der Menschenrechte näher
anschauen.
Ach ja... Wenn du dir nicht sicher bist, was Menschenrechte sind, dann schlage sie in unserem
Glossar nach.
Das Magna Charta Libertatum (lat. für "Große Urkunde der Freiheiten") war ein Vertrag zwischen
König Johann von England und den englischen Baronen, die nicht mit dem König und seinen Fehlschlägen
zufrieden waren. Sie beinhalteten erste Bürgerrechte, wie zum Beispiel das Verbot, einem Menschen
ohne rechtsmäßiges Urteil seine Freiheit und sein Eigentum zu nehmen.
Zunächst verweigerte der König die Genehmigung dieses Vertrags, doch als die Barone ihm die Treue
kündigten, unterzeichnete er das Magna Charta Libertatum gezwungenermaßen am 15. Juni 1215.

Die Petition of Rights (engl. für "Bittschrift des Rechts") war eine Bittschrift des englischen
Parlaments an König Karl I. im Mai 1628. In dieser forderten die Parlamentarier den Monarchen auf,
keine Steuern ohne ihre Einwilligung zu erheben, keine Soldaten in Häusern von Privatleuten
einzuquartieren, keine Bürger ohne Angabe eines Grundes zu verhaften und die Garantie für
ordentliche Gerichtsverfahren.
Der König nahm die Petition of Rights an und diese wurden zum festen Bestandteil der englischen
Verfassung.

Die Habeas-Corpus-Akte (lat. für "du mögest den Körper haben") ist ein englisches Gesetz, das
erstmals vor willkürlichen Verhaftungen schützt und dem Beschuldigten ein rasches Gehör garantiert.
Es sollten die über den Beschuldigten erhobenen Vorwürfe gründlich untersucht werden, bevor
eine Verurteilung erfolgen sollte.
Dieses Gesetz findet man heute in vielen Verfassungen wieder, so auch im Grundgesetz in Artikel 104.

Die Bill of Rights (engl. für "Gesetz der Rechte") wurden nach dem Sturz des englischen Königs
Jacob II. vom englischen Parlament erarbeitet und von Wilhelm von Oranien unterzeichnet - als
Bedingung für seine Krönung.
Die Bill of Rights verstärken die Befugnisse des Parlamentes gegenüber dem König und
verstärken im Prinzip alle im Magna Charta Libertatum zugestandenen Rechte.

Die Unabhängigkeitserklärung (engl. auch "Declaration of Independence" genannt) war das
Dokument, in dem die 13 britischen Kolonien auf Nordamerika ihre Unabhängigkeit zum Mutterland
Großbritannien erklärten und wurde am 4. Juli 1776 verabschiedet.
Sie ähnelt unserem heutigen Grundgesetz sehr und beinhaltet auch die Grundrechte, die wir heute
besitzen. Dies wird besonders in diesem Absatz deutlich: "Folgende Wahrheiten erachten wir als selbstverständlich: dass alle Menschen gleich geschaffen sind; dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind; dass dazu Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören; dass zur Sicherung dieser Rechte Regierungen unter den Menschen eingesetzt werden, die ihre rechtmäßige Macht aus der Zustimmung der Regierten herleiten; dass, wenn immer irgendeine Regierungsform sich als diesen Zielen abträglich erweist, es Recht des Volkes ist, sie zu ändern oder abzuschaffen und eine neue Regierung einzusetzen und diese auf solchen Grundsätzen aufzubauen und ihre Gewalten in der Form zu organisieren, wie es ihm zur Gewährleistung seiner Sicherheit und seines Glückes geboten zu sein scheint."

In Anlehnung an die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika verabschiedete
Frankreich am 26. August 1789 schließlich die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte.
Noch heute dienen sie in Frankreich als Rechtsgrundlage.

Die französische Verfassung war die erste ausformulierte Verfassung Europas. Und es war die erste Verfassung, die die Gewaltenteilung (siehe Glossar) einsetzte.

Das Allgemeine Preußische Landrecht stellte Rechtsvorschriften im Staatenbund Preußen dar und dazu das erste Gesetzeswerk, das umfassend und bis ins Detail genau formuliert wurde. Im 19. Jahrhundert entstanden dann nach und nach das Strafgesetzbuch und das Bürgerliche Gesetzbuch, das das Allgemeine Preußische Landrecht nach und nach ersetzten.

Die Verfassung des Deutschen Reiches (auch "Frankfurter Reichsverfassung" oder "Paulskirchenverfassung" genannt) wurde am 28. März 1849 verkündet und war die erste Verfassung für Deutschland. Allerdings ist sie nie in Kraft getreten, da sie von den meisten deutschen Staaten abgelehnt wurde.

Die Weimarer Verfassung wurde am 11. August 1919 vom Reichspräsidenten Friedrich Ebert unterzeichnet und trat drei Tage später in Kraft. Sie basierte auf die Frankfurter Reichsverfassung 1848 und die Bismarksche Reichsverfassung 1871. Sie bestand aus zwei Hauptteilen: Art. 1 bis 108 nannte sich "Aufbau und Aufgaben des Reiches", Art. 109 bis 165 handelte über die "Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen". Formell blieb die Weimarer Reichsverfassung auch nach der Machtergreifung von Adolf Hitler gültig, doch durch dessen Aufhebung der Gewaltenteilung (siehe Glossar) war sie eigentlich außer Kraft gesetzt.

Am 26. Juni 1945 unterzeichneten in San Francisco 51 Staaten die Charta der Vereinten Nationen und gründeten somit eine internationale Staatenorganisation zur Bewahrung des Weltfriedens. Zum Ausdruck gebracht wird dies durch die Präambel (siehe Glossar):


Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde im Dezember 1948 von den Vereinten Nationen einstimmig beschlossen. Ihr Ziel ist es, für die Menschenrechte und den Bürgerrechten einzutreten und sie zu fördern.

Schließlich ist 1949 unser Grundgesetz in Kraft getreten.

Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (auch "Europäische Menschenrechtskonvention" genannt) enthält einen Katalog von Grund- und Menschenrechten. Sie wurde am 4. November 1950 unterzeichnet, trat aber erst am 3. September 1953 allgemein in Kraft.

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (kurz "UN-Zivilpakt" oder
"IPbpR") wurde am 16. Dezember 1966 in New York abgeschlossen. Insgesamt haben 153 Staaten
unterzeichnet. Der Pakt garantiert beispielsweise die Menschenrechte, die Abschaffung von Todesstrafe und
Sklavenarbeit, das Recht auf persönliche Entfaltung und Freiheit und die Gleichberechtigung
von Frau und Mann.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet dem UN-Menschenrechtsausschuss regelmäßig Bericht zu
erstatten.